Der Fristenplan kommt! Um den zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden.

Gestaffelte Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine

Motorrad- und Pkw-Führerschein wird auf Antrag ohne Prüfung umgetauscht


Umtauschtabelle enthält Fristen für den Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr


Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Durch den Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst: Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! 

Hier die Fristen zum Führerscheinumtausch:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1 2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.1.2013 19.1.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Was brauche ich für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins? 

Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sog. Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.

Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen?

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer, rosafarbener oder DDR-Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Eine umfangreiche Umtauschtabelle beinhaltet Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung.



Wieviel kostet der Umtausch?

Die Kosten betragen rund 25 Euro.

Wo und wie oft muss umgetauscht werden? 

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen gelten unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch? 

Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.

Darf ich mit dem alten abgelaufenen Pkw- oder Motorrad-Führerscheinen im Ausland fahren? 

Das hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Es kann im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen.

Welches Datum in meinem Führerschein ist das Entscheidende?

Das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!) ist entscheidend. Sie können es dem Führerscheindokument entnehmen, welches Sie aktuell in Händen halten. Dieses Datum ist entscheidend für die Frage welche Tabelle in Ihrem Fall einschlägig ist. 

Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1.Januar 1999 müssen daher entsprechend der zweiten Tabelle umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1.Januar 1999 liegt, der muss sich an der ersten Tabelle (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Kann man das Führerscheindokument nach dem Umtausch behalten?

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. D.h. er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.

Kann man bereits jetzt umtauschen?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.

Warum müssen Autofahrer älter als Jahrgang 1953 erst 2033 umgetauscht haben?

Bis 2028 sollen die meisten Führerscheine Stück für Stück umgetauscht sein, um den Ansturm auf die Behörden zu entzerren: Denn danach laufen auch schon die ersten Führerscheine wieder ab, die nach 2013 ausgestellt wurden. Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren wurden, sind von der Regelung ausgenommen. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat begründet das so: „Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.“