Klasse M+Mofa
Klasse M
M
indestalter: 16 Jahre
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen).
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Es wird keine Fahrerlaubnis,
sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt.
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h
(Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren
dürfen angebracht sein).