Klasse D+DE
Klasse D
Mindestalter: 21 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Für diese Ausbildung besteht die Möglichkeit eine Förderung des Arbeitsamtes zu erhalten.
Außerdem berechtigen Fahrerlaubnisse der Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1.
Klasse D1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse E
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer Verbindung der zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B mit Klasse fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamt- oder D1: masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Führerscheinklasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Fahrerlaubnisse der Klasse DE berechtigen zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Fahrerlaubnisse der Klasse D1E berechtigen zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.