Klasse B für Behinderte
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Außerdem berechtigen Fahrerlaubnisse der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M und L.
Wir können dies anbieten, weil in unseren Filialen ebenerdige Unterrichtsräume zur Verfügung stehen. Desweiteren gibt es ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe, welches auch ermöglicht Blinkhebel an einer anderen Position anzubringen.